Sonntag, 21. Februar 2010

Kostete Lumengo's Stimmenfang den Schweizer Demokraten ihren Sitz?

Kostete Lumengo's Stimmenfang den Schweizer Demokraten ihren Sitz? - Eine Analyse

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass Nationalrat Ricardo Lumengo (SP/BE) bei den Grossratswahlen 2006 und den Nationalratswahlen 2007 ca. 100 Wahlzettel ausgefüllt hat, wobei anzunehmen ist, dass dies im Einverständnis der Wählenden geschah, welche den Stimmrechtsausweis jeweils eigenhändig unterschrieben (http://www.ricardolumengo.ch/28201.html). Das kommende Gerichtsurteil dürfte abschliessend klären, ob Nationalrat Lumengo sich damit des Straftatbestands des Stimmenfangs schuldig gemacht hat (ein Verdacht auf den schwereren Tatbestand der Wahlfälschung ist hier wahrscheinlich fehl am Platz). Der Berner Staatsschreiber Kurt Nusspliger sagte 2008 dazu:

"Es sei nicht grundsätzlich verboten, dass jemand für eine andere Person den Wahlzettel ausfülle. Der Strafbestand des Stimmenfangs liege erst vor, wenn das planmässig geschehe. Die Grenze dazu sei nicht klar definiert."
(http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Lumengo-muss-nur-mit-Busse-rechnen-10289229)

«Wann von ‹planmässigem› Vorgehen gesprochen werden kann, ist natürlich eine Frage des richterlichen Ermessens», sagt Felix Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Uni St. Gallen. Das Bundesgericht habe sich zu dieser Frage nicht geäussert. Schindler weiss aber: «In anderem Zusammenhang hielt das Gericht in einem Urteil von 1977 fest, dass das Abändern von 20 Wahlzetteln der Freiburger Grossratswahl als ‹systematische› Wahlmanipulation einzustufen sei und es sich nicht mehr um Einzelfälle handle.»
(http://www.20min.ch/news/schweiz/story/28316083)

Des gleichen Vergehens hat sich übrigens auch SVP Nationalrat Hans Ulrich Mathys schuldig gemacht, der auf Wunsch von 21 Stimmberechtigten ihre Wahlzettel ausfüllte. «Es ist hinlänglich bekannt, dass Wahlzettel nicht immer durch den betreffenden Stimmberechtigten selbst, sondern durch eine Person seines Vertrauens ausgefüllt werden», teilte die SVP Aargau damals mit (http://www.20min.ch/news/schweiz/story/28316083). Zu einer Verurteilung kam es nicht.

Bei den Nationalratswahlen 2007 ging es um 47 Wahlzettel die Nationalrat Lumengo anscheinend selbst ausfüllte. Nun haben die Schweizer Demokraten in einem Pressecommuniqué eine "lückenlose Aufklärung der Wahlmanipulation" gefordert da die SD damals ihren Sitz knapp an die SP verloren habe (http://www.schweizer-demokraten.ch/WahlmanipulationLumengos_19.2.2010.pdf).

Dieser Blogeintrag untersucht, ob diese 47 Listen tatsächlich einen Unterschied gemacht hätten und ob die Klage der SD berechtigt ist.

Die detaillierten Berechnungen können dem folgenden Excel-File entnommen werden (http://www.file-upload.net/download-2283987/nrw07.xls.html). Hier nur die wichtigsten Daten:

Nach der Erstverteilung erhalten die folgenden Listenverbindungsblöcke die folgende Anzahl Sitze:

SVP-FDP: 13
SP-Grüne: 9
EVP-CVP: 2
EDU: 0
SD&Andere: 0
IGM: 0
Total: 24 von 26

D.h. es sind noch 2 Restmandate zu vergeben.

Dazu werden alle Parteistimmen durch (#bereits vergebene Sitze + 1) dividiert. Die Partei, die dann den höchsten Quotienten aufweist bekommt ein Restmandat:

SVP-FDP: 288'115,5
SP-Grüne: 282'210,0
EVP-CVP: 281'292,7
EDU: 294'168,0
SD&Andere: 272'637,0
IGM: 15'987,0


Die beiden Restmandate gehen an den Block SVP-FDP und an die EDU. SP und Grüne haben bereits in der Erstverteilung 9 Mandate erhalten, darunter auch das Mandat von Ricardo Lumengo. Der grösste Anspruch auf ein Restmandat hatte die EDU und sie hat das erste Restmandat auch erhalten. Den zweitgrössten Anspruch können die Bürgerlichen geltend machen und auch sie haben das zweite RM erhalten. Danach hätten SP und Grüne, dann EVP-CVP und danach erst SD&Andere einen Anspruch auf ein Restmandat gehabt.

Fazit:
Obwohl das Schweizer Fernsehen die Sache als knappes Rennen zwischen der SP und den SD darstellte, fehlte dafür anscheinend die rechnerische Grundlage. Ricardo Lumengo's 47 Wahlzettel (= maximal 1222 Stimmen für die SP) haben keinen Unterschied bei der Mandatsvergabe gemacht.

Ob Nationalrat Lumengo widerrechtlich gehandelt hat wird das entsprechende Gerichtsverfahren feststellen. Zurücktreten muss er deshalb nicht. Allerdings wird die SP entscheiden müssen, ob sie Lumengo für die Nationalratswahlen 2011 nominieren wollen und falls ja, bleibt es dem Stimmbürger überlassen, ein abschliesendes Urteil zu fällen.

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